KAYSER Fliesenhandel GmbH
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


Die Grundlagen einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen.

1. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen
vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware
darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§377 f.HGB
3. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl
nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.
4. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung
5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden
gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß §§ 6 der unverbindlichen Konditionenempfehlung des Bundesverbandes des Deutschen Baustoffhandels e.V. vom 1.4.1977.
6. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelemten, ist die Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. technischen Vorschriften der VOB/C an.
7. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist das für den Ort des Unternehmens zuständige
Amtsgericht.